Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG vom 07.07.2005) sind alle Stromlieferanten verpflichtet, die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und die damit verbundenen Umweltauswirkungen auszuweisen. Zum Vergleich werden die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland dargestellt.
Druckversion