Jede Branche hat ihre besonderen Herausforderungen. Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, schaffen wir die Versorgungssicherheit für Ihr Unternehmen.
Egal ob Industrie, Handwerk oder Handel – wir finden das passende Angebot für Sie.
Strompreise für Torgau
gültig ab 1. Januar 2024
to.STROM.basis
Grundversorgung

Strompreise außerhalb von Torgau
gültig ab 1. Januar 2024
Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strombezug ohne Liefervertrag aus dem Niederspannungsnetz
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Gemäß den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Allgemeinen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Torgau GmbH in den jeweils gültigen Fassungen beliefern wir Sie in Gebieten, in denen die Stadtwerke Torgau GmbH Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ übergangsweise mit Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung, wenn:
- vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einen Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.
Die Ersatzversorgung mit Strom erfolgt zu folgenden Konditionen für maximal 3 Monate:
Für Lieferstellen ohne Leistungsmessungmit einem Jahresverbrauch < 10.000 kWh
Ersatzversorgungspreis gültig 01. Januar 2024 | Arbeitspreis in Cent/kWh | Grundpreis in Euro/Monat |
---|---|---|
netto | 30,07 | 12,98 |
brutto | 35,78 | 15,45 |
Für Lieferstellen ohne Leistungsmessung mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh:
Ersatzversorgungspreis gültig ab 01. Januar 2024 | Arbeitspreis in Cent/kWh | Grundpreis in Euro/Monat |
---|---|---|
netto | 30,07 | 12,98 |
brutto | 35,78 | 15,45 |
Preisblatt Ersatzversorgung Strom – gültig ab 1. Januar 2024
Preisblatt Ersatzversorgung Strom – gültig ab 1. Dezember 2022
Für Lieferstellen mit Leistungsmessung:
Preisblatt Ersatzversorgung Strom (leistungsgemessene Kunden – RLM)
Um sicherzustellen, dass Sie nach Ablauf von 3 Monaten auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.