Jede Branche hat ihre besonderen Herausforderungen. Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, schaffen wir die Versorgungssicherheit für Ihr Unternehmen.
Egal ob Industrie, Handwerk oder Handel – wir finden das passende Angebot für Sie.
Wir sind ausgezeichnet:
Für Gewerbekunden mit einem Verbrauch < 100.000 kWh
Unser Angebot für Neukunden
Preise gültig ab 1. März 2022
Unsere Strompreise für Bestandskunden ab 1. Januar 2022

Strompreise in der Gemeinde Torgau
to.STROM.flex
Sonderpreis
to.STROM.basis
Grundversorgung
Strompreise in der Region
to.STROM.regio
Sonderpreis
Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strombezug ohne Liefervertrag aus dem Niederspannungsnetz
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Gemäß den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Allgemeinen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Torgau GmbH in den jeweils gültigen Fassungen beliefern wir Sie in Gebieten, in denen die Stadtwerke Torgau GmbH Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ übergangsweise mit Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung, wenn:
- vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einen Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.
Die Ersatzversorgung mit Strom erfolgt zu folgenden Konditionen für maximal 3 Monate:
Für Lieferstellen ohne Leistungsmessung mit einem Jahresverbrauch < 10.000 kWh:
- für Bestandskunden:
Ersatzversorgungspreis | Arbeitspreis / netto | Grundpreis / netto |
---|---|---|
gültig ab 1. Januar 2021 | 25,28 Cent/kWh | 115,80 Euro/Jahr |
gültig ab 1. Januar 2022 | 26,68 Cent/kWh | 115,80 Euro/Jahr |
- für Neukunden:
Ersatzversorgungspreis | Arbeitspreis / netto | Grundpreis / netto |
---|---|---|
gültig ab 18. Dezember 2021 | 46,68 Cent/kWh | 115,80 Euro/Jahr |
Für Lieferstellen ohne Leistungsmessung mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh:
Ersatzversorgungspreis | Arbeitspreis / netto | Grundpreis / netto |
---|---|---|
gültig ab 1. Januar 2021 | 25,28 Cent/kWh | 115,80 Euro/Jahr |
gültig ab 18. Dezember 2021 | 46,68 Cent/kWh | 115,80 Euro/Jahr |
Preisblatt Ersatzversorgung Strom ab 1. Januar 2021
Preisblatt Ersatzversorgung Strom 18.-31. Dezember 2021
Preisblatt Ersatzversorgung Strom ab 1. Januar 2022
Für Lieferstellen mit Leistungsmessung:
Preisblatt Ersatzversorgung Strom (leistungsgemessene Kunden – RLM)
Um sicherzustellen, dass Sie nach Ablauf von 3 Monaten auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.