Strom für Gewerbekunden

Jede Branche hat ihre besonderen Herausforderungen. Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, schaffen wir die Versorgungssicherheit für Ihr Unternehmen.

Egal ob Industrie, Handwerk oder Handel – wir finden das passende Angebot für Sie.

Ihre Ansprechpartnerin

Nicole Zschiesche

E-Mail: nicole.zschiesche@stadtwerke-torgau.de
Telefon: +49 3421 741 674
Fax: +49 3421 741 616

Finden Sie den passenden Stromtarif

Preise gültig ab 1. Januar 2024

Strompreise für Torgau

gültig ab 1. Januar 2024

to.STROM.basis

Grundversorgung

  • › Arbeitspreis: 35,78 Cent/kWh
  • › Grundpreis 15,45 €/Monat
  • › 2 Wochen Kündigungsfrist
  • › Dieser Preis gilt automatisch, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Öko-Option

to.STROM.25

Festpreis

  • › Arbeitspreis: 32,13 Cent/kWh
  • › Grundpreis 13,80 €/Monat
  • › Laufzeit bis 31.12.2025
  • › eingeschränkte Preisgarantie

to.STROM.flex

Sonderpreis

  • › Arbeitspreis: 32,96 Cent/kWh
  • › Grundpreis 13,80 €/Monat
  • › Erstlaufzeit von 12 Monaten
  • › Preisanpassungen möglich

Strompreise außerhalb von Torgau

gültig ab 1. Januar 2024

to.STROM.regio25

Festpreis

  • › Arbeitspreis: 33,32 Cent/kWh
  • › Grundpreis 13,80 €/Monat
  • › Laufzeit bis 31.12.2025
  • › eingeschränkte Preisgarantie

to.STROM.regio

Sonderpreis

  • › Arbeitspreis: 34,15 Cent/kWh
  • › Grundpreis 13,80 €/Monat
  • › Erstlaufzeit von 12 Monaten
  • › Preisanpassungen möglich

Jetzt Ökostromerzeuger werden!

Profitieren Sie von der Kraft der Sonne und machen Sie sich unabhängig von steigenden Stromkosten!

Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket denkbar einfach zur eigenen schlüsselfertigen Solaranlage.

 

Sie benötigen Heizstrom?

Dann informieren Sie sich jetzt bei den Stadtwerken Torgau!

Wir bieten günstigen Strom für alle, die mit elektrischer Energie entweder eine Wärmepumpe zur Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung oder eine Nachtspeicherheizung betreiben.

Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strombezug ohne Liefervertrag aus dem Niederspannungsnetz

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Allgemeinen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Torgau GmbH in den jeweils gültigen Fassungen beliefern wir Sie in Gebieten, in denen die Stadtwerke Torgau GmbH Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ übergangsweise mit Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einen Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Die Ersatzversorgung mit Strom erfolgt zu folgenden Konditionen für maximal 3 Monate:

 

Für Lieferstellen ohne Leistungsmessungmit einem Jahresverbrauch < 10.000 kWh

 

Ersatzversorgungspreis gültig 01. Januar 2024 Arbeitspreis in Cent/kWh Grundpreis in Euro/Monat
netto 30,07 12,98
brutto 35,78 15,45

 

Für Lieferstellen ohne Leistungsmessung mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh:

Ersatzversorgungspreis gültig ab 01. Januar 2024 Arbeitspreis in Cent/kWh Grundpreis in Euro/Monat
netto 30,07 12,98
brutto 35,78 15,45

 

Preisblatt Ersatzversorgung Strom – gültig ab 1. Januar 2024

Preisblatt Ersatzversorgung Strom – gültig ab 1. Dezember 2022

 

Für Lieferstellen mit Leistungsmessung:

Preisblatt Ersatzversorgung Strom (leistungsgemessene Kunden – RLM)

Um sicherzustellen, dass Sie nach Ablauf von 3 Monaten auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.