Stromerzeugung

So kommt Ihr Strom ins Netz. Sie möchten eine Erzeugungsanlage – beispielsweise eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW an unserem Verteilernetz anschließen und betreiben? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern per E-Mail unter einspeiser@stadtwerke-torgau.de.

 

 

Allgemeines

Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für den Anschluss einer Erzeugungsanlage:

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)

Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV)

 

 

Anschluss

Hier erhalten Sie alle für die Anmeldung notwendigen Dokumente. Die ausgefüllten Dokumente senden Sie bitte per E-Mail an einspeiser@stadtwerke-torgau.de.

Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind!

 

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA
(Anmeldung durch den Anlagenbetreiber)

Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen und eine steckerfertige Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen? Dann füllen Sie einfach unser Anmeldeformular aus und senden dieses an unsere E-Mail-Adresse: einspeiser@stadwerke-torgau.de

Wichtige Informationen zum Betrieb von steckerfertigen Erzeugungsanlagen finden sie hier: Photovoltaikanlagen an der Steckdose – VDE FNN

 

Anmeldung einer Erzeugungsanlage größer als 600 VA
(der Anschluss muss von einem Elektro-Fachbetrieb erfolgen)

Hier finden Sie einen Überblick über die benötigen Dokumente:

Anmeldung zum Netzanschluss (ANA)

Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungs-Entnahmeanlagen

Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz

Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz  (notwendig bei Anlagen >30 kWp)

Bestätigung zur Umsetzung nach SysStabV

 

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unserem Netz sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Torgau GmbH zum Netzanschluss und dessen Nutzung (TMA)

Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Torgau GmbH für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E)

Technische Anschlussbedingungen TAB 2019

Ergänzung zur TAB 2019

 

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Voraussetzung für eine Vergütung ist die Registrierung Ihrer Anlage sowie eines eventuell vorhandenen Speichers beim Marktstammdatenregister gemäß § 5 Marktstammdatenregisterverordnung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme unter www.marktstammdatenregister.de erfolgen.

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (PV-Anlage, KWK-Anlage etc.) müssen sich und ihre Anlage im Marktstammdatenregister anmelden. Das Register fasst alle Erzeugungsanlagen zusammen und ist auch für jede Bestandanlage relevant. Die Registrierung ist gebührenfrei.

 

Wichtig für die Auszahlung

Eine fristgerechte Eintragung Ihrer Anlage in das Marktstammdatenregister ist Voraussetzung für eine abzugsfreie Auszahlung der Vergütung nach dem Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Bei Anlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters bis zum 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, gilt in der Regel eine zweijährige Frist zur Registrierung. Neuanlagen, die ab 01.02.2019 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.

Auch wer seine Anlage bereits in einem anderen Register registriert hat, muss seine Anlage im Marktstammdatenregister eintragen.

 

 

Vergütung des eingespeisten Stroms

Vergütung nach EEG

Die Vergütung der eingespeisten Energiemengen erfolgt auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist unter anderem abhängig von:

  • der Art und Herkunft des Energieträgers
  • der Art, Aufbau und Leistung der Erzeugungsanlage
  • den Standortbedingungen und der Betriebsweise der Erzeugungsanlage
  • dem Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage

 

Alle wichtigen Informationen sowie die aktuellen Vergütungssätze EEG finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

 

Mieterstromzuschlag:

Beim „Mieterstromzuschlag“ handelt es sich um eine spezielle Förderung nach dem EEG ausschließlich für Strom aus Solaranlagen. Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen (z.B. Strom aus Windkraft oder aus BHKWs) fällt nicht unter diese Definition.

Den Zuschlag kann der Betreiber einer nach dem 24. Juli 2017 neu in Betrieb genommenen Solaranlage auf einem Wohngebäude für den mit dieser Anlage erzeugten und an die Hausbewohner gelieferten Solarstrom in Anspruch nehmen.

 

Information zum Mieterstromzuschlag

Nachweis Mieterstromzuschlag

 

Vergütung nach KWKG

Die Vergütung der eingespeisten bzw. nicht eingespeisten Energiemengen erfolgt auf Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist insbesondere abhängig von:

  • der Leistung der Erzeugungsanlage
  • dem Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage
  • der Modernisierung der Erzeugungsanlage
  • dem Datum des Antrags und der Zulassung der Erzeugungsanlage (BAFA-Zulassung)

 

Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

 

Mitteilung Besteuerung/Bankverbindung

Für die Auszahlung der Vergütung benötigen wir Angaben zur Bankverbindung und Umsatzsteuer. Bitte senden Sie dazu das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück (gern per E-Mail an einspeiser@stadtwerke-torgau.de).

Änderungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.