Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Absatz 2 EnWG
Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021
Die Stadtwerke Torgau GmbH wurde als Grundversorger für das gesamte Strom- und Gasnetzgebiet der Stadtwerke Torgau GmbH festgestellt.
Grundversorger für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024
Die Stadtwerke Torgau GmbH wurde als Grundversorger für das gesamte Strom- und Gasnetzgebiet der Stadtwerke Torgau GmbH festgestellt.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Torgau GmbH durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.