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Bundestag und Bundesrat haben am 15. bzw. 16. Dezember 2022 die Gesetze zur Strom- und zur Gaspreisbremse beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet.
Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?
Gute Nachrichten: Sie müssen nichts tun. Wir kümmern uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. Ihre Abrechnung.
Wenn Sie zur Miete wohnen, erhalten Sie die Entlastungen über die Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?
Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct/kWh. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
Sparen lohnt sich also, denn: Verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?
Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird ein geschätzter Verbrauch angewendet.
Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: Wird mehr als 80 % im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel: Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct/kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % – also 12.000 kWh – eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80 %-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel: Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct/kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % – also 3.600 kWh – eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80 %-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?
Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr – gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.
Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Die Abschläge für März 2023 sind für die Haushaltskunden der Stadtwerke Torgau am 1. April 2023 fällig. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.
Wir informieren alle Kundinnen und Kunden hierzu mit einem individuellen Anschreiben, siehe auch News.
Beispiel: Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Gasverbrauch in Höhe von 1.200 Euro berechnet. Bei 11 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 109 Euro. Bis März bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im April (für März) erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag für März besonders niedrig.
Lohnt es sich überhaupt noch, Energie zu sparen?
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!
Nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs wird staatlich unterstützt. Sie erhalten nur für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Um die Energiewende voranzutreiben und den Klimawandel aufzuhalten, hat sich die Bundesregierung im Klimaschutzpaket das Ziel gesetzt, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase als im Jahr 1990 auszustoßen.
Eine Maßnahme ist die Einführung des sogenannten CO2-Preises. Der Preis wird ab dem 1. Januar 2021 für den umweltschädlichen Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) bei der Nutzung fossiler Brennstoffe fällig.
Die Stadtwerke Torgau müssen mit der Abrechnung der neuen CO2-Abgabe über die Gasrechnungen zukünftig einer gesetzlichen Vorgabe Folge leisten. Genau wie alle anderen gesetzlichen Steuern und Abgaben auch, werden wir diese lediglich „durchreichen“ und keinerlei Gewinn aus der neuen Abgabe ziehen.
Mehr Informationen und Hintergründe gibt’s HIER.
Wir erklären Ihnen Ihre Stromrechnung
Wir erklären Ihnen Ihre Gasrechnung
Energiespartipps – Energiesparen ist eigentlich ganz einfach
Hier haben wir für Sie zusätzlich ein paar Tipps zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Energieverbrauch ganz leicht senken können – und das ohne Einschränkungen am Komfort und an der Lebensqualität.
Reduzieren Sie Ihre Raumtemperatur
Heizen Sie bewusst und senken Sie damit Ihre Heizkosten. Denn jedes Grad weniger spart etwa 6% der Heizkosten. Auch eine nächtliche Absenkung der Temperatur um 5 °C trägt zum Sparen bei. Einige Richtwerte für die optimale Temperatur in Haus oder Wohnung:

Duschen statt Baden
Wer badet nicht schon gern einmal. Aber wussten Sie, dass ein Bad (140l-180l) mehr als dreimal so viel Energie wie eine Dusche benötigt?
Kochen mit Deckel und Köpfchen
Wer täglich kocht, benötigt jede Menge Energie. Aber auch hier gibt es Einsparmöglichkeiten. Nutzen Sie keine alten verbeulten Pfannen – sie braten unregelmäßig und verbrauchen zudem mehr Energie als ebene Kochutensilien. Ebene Pfannen und Töpfe liegen voll auf der Kochfläche auf und können so gleichmäßig die Wärme weitergeben. Und wenn Sie jetzt noch darauf achten, einen Deckel zu benutzen, der gut schließt, können Sie Ihren Energieverbrauch in der Küche deutlich senken.
Ausführliche Informationen finden Sie hier unter Energiewechsel.de
Noch mehr Tipps und Ratschläge finden Sie z. B. unter www.energieeffizienz-online.info oder hier.
StromCheck
Sie möchten wissen, ob Sie mehr oder weniger Strom verbrauchen als andere Haushalte? Sie suchen individuelle Tipps zur Steigerung Ihrer Energieeffizienz?
Mit dem interaktiven Ratgeber StromCheck der Stromsparinitiative des Bundesumweltministeriums erhalten Sie schnell und unkompliziert eine Erstbewertung Ihres Stromverbrauchs, Ihrer Stromkosten und CO2-Emissionen. Dafür benötigen Sie nur einige wenige Angaben zu Ihrem Haushalt, Ihrem Jahresstromverbrauch oder der Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlung.
Der Heizspiegel 2021
Vergleichen Sie Ihre Heizkosten und finden Sie Ihr Sparpotenzial heraus.
90 % aller Haushalte zahlen zu viel fürs Heizen – machen Sie es besser und sparen Sie bis zu 490 € im Jahr!
Richtiges Heizen ist wirksamer Klimaschutz! Mit wenig Aufwand können Sie viel bewirken.
Mit dem Heizspiegel vergleichen Sie Ihren Heizenergieverbrauch und Ihre Heizkosten mit den Werten ähnlicher Haushalte.
Der Heizspiegel gilt für diese Energieträger und Heizsysteme:
Erdgas
Fernwärme
Holzpellets
Heizöl
Wärmepumpen
So funktioniert’s:
-
Heizdaten heraussuchen (Heizkostenabrechnung oder Energierechnung 2020)
Heizenergieverbrauch des Gebäudes:
angegeben in Litern, m³ oder kWh. Für den Vergleich benötigen Sie eine Angabe in kWh: 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas entspricht jeweils etwa 10 kWh Wärme.Heizkosten:
auch „Heiz- und Warmwasserkosten“, „Gesamtheizkosten“ oder „Gesamtkosten“.
Sind Kaltwasserkosten darin enthalten, müssen sie herausgerechnet werden.Gebäudefläche:
auch „Wohnfläche“, „beheizte Wohnfläche“, „Nutzfläche“ oder „Heizfläche“.Sie leben in einer Wohnung?
Für den Heizspiegel benötigen Sie die Wohnfläche des gesamten Gebäudes. Die finden Sie in Ihrer Heizkostenabrechnung. -
Werte für Verbrauch und Kosten berechnen
Teilen Sie den Heizenergieverbrauch (kWh) oder die Heizkosten (€) des gesamten Gebäudes durch die Gebäudefläche (m2).
Haben Sie einen Durchlauferhitzer oder einen Boiler? Dann addieren Sie folgenden Wert zum errechneten Ergebnis:
• bei Erdgas, Heizöl, Fernwärme und Holzpellets 24 kWh oder 1,45 €
• bei einer Wärmepumpe 9,6 kWh oder 2,20 € -
Verbrauch und Kosten einordnen
Suchen Sie in der Tabelle die Wohnfläche Ihres Gebäudes sowie Energieträger oder Heizsystem. In dieser Zeile sehen Sie, wie Ihr Wohngebäude bei Verbrauch und Kosten abschneidet.
Mehr Informationen unter www.heizspiegel.de
Einsparpotenziale – Wir zeigen Ihnen Energie- und Kosten-Einsparpotenziale für Ihren Gas- und Wärmeverbrauch auf.
Am 24. August 2022 hat die Bundesregierung die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV mit Inkrafttreten zum 1. September 2022 beschlossen. Sie gilt für 6 Monate bis zum 28. Februar 2023.
Laut §9 EnSikuMaV müssen Energielieferanten ihre Kunden über mögliche Einsparpotentiale informieren.
Hier finden sie aktuelle Einsparpotenziale und Verbrauchsvergleiche im Gas für Haushalte nach EnSikuMaV für die einzelnen Tarife:

Zahlungsprobleme mit uns lösen
Was tun bei Zahlungsproblemen?
Sollten Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten, melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Wir können dann gegebenenfalls Vereinbarungen über Ratenzahlungen abschließen oder die Energiekosten mit einer Energieberatung minimieren. Eine weitere Hilfe ist unser guter Kontakt mit den Sozialämtern und Jobcentern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der Telefonnummer 03421 741622.
Wann gerate ich in Zahlungsverzug?
In Zahlungsverzug geraten Sie, wenn Sie Rechnungen und/oder Abschläge zu den von uns angegebenen Fälligkeiten nicht bezahlen. Wir müssen Ihnen dann Kosten für die Mahnung in Höhe von 2,50 € berechnen.
Was passiert, wenn ich auf Zahlungsaufforderungen nicht reagiere?
Wenn Sie auf Zahlungsaufforderungen und darauf folgende Sperrankündigung (15,00 €) nicht reagieren, werden die Versorgungsleistungen ab dem genannten Sperrtermin eingestellt. In diesem Fall kommen erhöhte Kosten auf Sie zu, die für die Sperrung 36,00 € und mögliche Entsperrung 42,84 € betragen.
Bitte sprechen Sie uns daher rechtzeitig an. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.
Checkliste für Ihren Umzug in die eigenen vier Wände
Einen Umzug macht man nicht alle Tage. Daher ist es wichtig, dass Sie den Überblick behalten. Schließlich hat man nicht erst alle Hände voll zu tun, wenn die Möbel und Kartons im Möbelwagen verstaut werden müssen.
Mit unserer Umzugscheckliste steht einem stressfreien Umzug nichts mehr im Wege. Drucken Sie sich die Liste am besten gleich aus und haken Sie die Punkte ab, die erledigt sind.
Umzug den Stadtwerken Torgau melden
Auszug den Stadtwerken Torgau melden
Viel Spaß in Ihrem neuen Zuhause.

Ab dem 1. März 2021 gilt für viele Elektrogeräte ein neues Energielabel. Die Skala der Energieeffizienzklassen reicht dann von A bis G. Die bisherigen Plusklassen „A+++“ oder „A++“ verschwinden. Grundsätzlich bleibt das Erscheinungsbild mit der siebenstufigen Farbskala von Rot bis Grün aber erhalten.
Für welche Geräte gelten die neuen Labels?
– Geschirrspüler
– Fernseher und Monitore
– Waschmaschine und Waschtrockner
– Kühl- und Gefriergeräte
Ab September 2021 folgen elektrische Lampen. Für alle anderen kennzeichnungspflichtigen Elektrogeräte wie Trockner, Staubsauger, Backöfen etc. findet die Umstellung voraussichtlich erst ab 2024 statt. Die Effizienzlabels für Heizungen werden erst ab 2026 geändert. Bis spätestens 2030 sollen alle Produktgruppen umgestellt sein.

Hintergrund:
Das europäische Energielabel mit den markanten Balken von grün bis rot soll Verbraucher beim Kauf von Elektrogeräten über deren Energieverbrauch informieren und die Geräte auf einen Blick vergleichbar machen. Aufgrund des technischen Fortschrittes konzentrierten sich im Laufe der Jahre in vielen Gerätegruppen das Angebot in den obersten Klassen, so dass eine Differenzierung kaum noch möglich war. Deshalb wurde es notwendig, die Effizienzklassen zu aktualisieren.
Eine Eins-zu-Eins-Umrechnung von alten zu neuen Labelklassen ist nicht möglich, da sich die Messbedingungen und Berechnungsverfahren für die Einstufung teilweise deutlich geändert haben. Auch die angegebenen Energieverbrauchswerte sind nicht vergleichbar.
Die Europäische Kommission hat die Klassengrenzen zudem so definiert, dass die beste Klasse A zur Einführung voraussichtlich nicht erreicht wird. Die Änderungen sind teilweise so massiv, dass sich Geräte mit der heutigen besten Energieeffizienzklasse A+++ durchaus in Klasse D oder E wiederfinden können. Somit ist bei der Effizienz wieder „Luft nach oben“. Das soll Hersteller motivieren, noch sparsamere Geräte zu entwickeln.